Was ist das?
Das verpflichtende soziale Jahr gibt jungen Menschen die Möglichkeit sich persönlich zu orientieren und durch Teilhabe in die bundesdeutsche Gesellschaft einzubringen. Die Gesellschaft (Politik) verpflichtet sich durch finanzielle Unterstützung und eine angepasste Gesetzgebung (VerSoJaG) dies allen jungen Menschen zu ermöglichen.
Warum?
Durch die Abschaffung der Wehrpflicht und des Zivildienstes im Jahre 2011 entstanden eklatante Lücken in vielen gesellschaftlichen Bereichen, z.B. Bundeswehr, Hilfsorganisationen, sozialen Einrichtungen, Sport, Bildung, Kultur.
„Freiwilligenarmee“, Bundesfreiwilligendienst und auch das freiwillige soziale Jahr werden, im Verhältnis zur Anzahl der möglichen Teilnehmer, nur zu einem geringen Teil angenommen. Das verpflichtende soziale Jahr soll die vorgenannten Modelle ablösen und die Möglichkeit zu einem neuen gesellschaftlichen Konsens ebnen.
Durch die Einführung des verpflichtenden sozialen Jahres können junge Menschen sich „testweise“ in verschiedenste gesellschaftliche Bereiche einbringen. Hierdurch erhalten sie die Möglichkeit zu erkennen, daß der Erhalt unseres sozialen Wohlstands nur durch den Einsatz aller Mitglieder unserer Gesellschaft möglich ist.
Wer darf?
Alle bundesdeutschen BürgerInnen zwischen 16 und 75 Jahren mit einer deutschen Sozialversicherungsnummer (männlich, weiblich, divers, anerkannte Flüchtlinge, doppelte Staatsbürgerschaften)
Wie lange dauert's?
12 Monate, auf Wunsch teilbar in max. 2*6 Monate
Wie hoch ist die Vergütung, wer zahlt?
600 € p. Monat (staatlicher Zuschuss), die Sozialbeiträge trägt die jeweilige Institution
Wo kann man sein verpflichtendes soziales Jahr erfüllen?
In allen gesellschaftlich anerkannten Einrichtungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
Unterstützung und Ideen bitte an kontakt@versoja.de
Hamburg den 27. August 2020
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